Datenschutzbeauftragter im Interessenkonflikt

(Sie brauchen einen Datenschutzbeauftragten für Ihr Website-Audit? Lesen Sie hier…)

„Datenschutzbeauftragter? Ach, das mach ich selbst!“ – So viele Geschäftsführer.

So schön wirtschaftlich dies in der Theorie gedacht ist, so falsch ist es in der Sache.

Datenschutzbeauftragter im Interessenkonflikt

Die DSGVO unterwirft den Datenschutzbeauftragten (DSB) einer Klausel, die da lautet:

Der Datenschutzbeauftragte kann andere Aufgaben und Pflichten wahrnehmen. Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter stellen sicher, dass derartigen Aufgaben und Pflichten nicht zu einem Interessenkonflikt führen.“ (DSGVO Art. 38,6)

Datenschutz und Interessenkonflikt?

Als Datenschutzbeauftragter darf zunächst mal jeder in der Firma benannt werden, solange er die berufliche Qualifikation und das Fachwissen für diese Position besitzt – Natürlich kann sich dies an der Größe des Unternehmens orientieren. Bei der Wahl eines internen Datenschutzbeauftragten ist aber darauf zu achten, dass er keinem Interessenkonflikt unterliegt.

Nun kann man sich die Frage stellen, wie man als Geschäftsführer oder Mitarbeiter der IT-Abteilung einen Interessenkonflikt haben kann. Ganz einfach: Der Datenschutzbeauftragte muss natürlich den Geschäftsführer ebenso kontrollieren, wie den Mitarbeiter der Personalabteilung oder der IT-Abteilung. Als solcher müsste er selbst seine Arbeit kontrollieren und sich selbst ggf. abmahnen. Dabei entsteht der Interessenskonflikt.

Vor allem bei kleineren Unternehmen tritt diese Gefahr immer wieder auf. Man suche einen Mitarbeiter, der das nötige Know-How hat, dem man entsprechendes Vertrauen entgegenbringen kann und der zugleich noch nicht mit Aufgaben betraut ist, die zu einem Interessenkonflikt führen würden. Oft unmöglich.

Wenn Sie dennoch einen DSB bestellen müssen, fällt Ihre Wahl gezwungen auf einen externen Datenschutzbeauftragten.

Das hat aber auch Vorteile, die gerade bei kleineren Betrieben zum Tragen kommen. Bei einem externen Datenschutzbeauftragten müssen Sie nicht dafür sorgen, dass er über das nötige Fachwissen verfügt. Er ist nämlich eigenständig für seine Fortbildungen und Schulungen verantwortlich. Sie müssen also keinen Mitarbeiter von seiner Arbeit abziehen, damit sich der um das Thema Datenschutz kümmert. Außerdem sparen Sie sich die regelmäßigen, oftmals teuren Schulungen und die Fachliteratur.

Die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten kann vor allem für kleinere Betriebe von Vorteil sein. Denken Sie daran: Datenschutz ist immer Chefsache – letztlich ist der Chef verantwortlich. Reduzieren Sie die Gefahr, gehen Sie auf Nummer sicher und kontaktieren Sie einen Datenschutzbeauftragten.

DSGVO Cookie-Einwilligung mit Real Cookie Banner