Künstliche Intelligenzen (KI) haben in den letzten Jahren beeindruckende Fortschritte im Bereich der Generierung von Bildern gemacht. Jeder von uns kennt Programme, die automatisch Bilder erschaffen und es Nutzern ermöglichen, mit wenigen Klicks und oft ohne tiefergehende Kenntnisse in Bildbearbeitung oder Grafikdesign, erstaunlich detaillierte und kreative Bilder zu erstellen. Doch mit der fortschreitenden Entwicklung und Verbreitung von KI-generierten Bildern taucht eine grundlegende rechtliche Frage auf: Wem gehören die Bildrechte an diesen Kreationen?
Im Rahmen des Marketing-Netzwerks, das wir gerade aufbauen, hatten wir genau diese Debatte, die ich für mich zum Anlass genommen habe, mich eingehend mit dieser Frage nach den Bildrechten zu beschäftigen. So wie bereits im Bereich Datenschutz habe ich es mir zur persönlichen Aufgabe gemacht, hier einen Weg zu finden und das Wissen zu teilen.
Hintergrund: KI und Bildgenerierung
Bei der Erzeugung von Bildern durch KIs wird in der Regel ein Algorithmus verwendet, der auf Basis von Deep Learning arbeitet. Dieser wird mit großen Mengen an Daten – in diesem Fall Bildern – gefüttert und lernt daraus, selbstständig visuelle Inhalte zu generieren, die bestimmten Vorgaben entsprechen.
Der Grad der Eigenleistung der KI kann dabei stark variieren. Manchmal gibt der Nutzer nur ein Stichwort oder einen Satz vor, in anderen Fällen kann er spezifischere Eingaben zur gewünschten Komposition, Farbgebung oder stilistischen Richtung machen.
Rechteklärung bei künstlich und menschlich erschaffenen Bildern
Trotz ihrer digitalen Entstehungsgeschichte unterliegen KI-generierte Bilder denselben rechtlichen Bedingungen wie handgemachte Kunstwerke, wenn es um die Nutzung und Verwertung geht. Es ist wesentlich, sich vor dem Gebrauch solcher Bilder über die zugrundeliegenden Rechte zu informieren und sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt werden. Kurzum, digitale Kunstwerke, die von einer KI hervorgebracht wurden, werden in rechtlicher Hinsicht gleich behandelt wie die von Menschenhand erschaffenen Werke.
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Urheberrechtliche Herausforderungen und Folgen bei KI Kunst
Sobald KI-generierte Kunst ins Spiel kommt, wird es jedoch komplizierter. Bei diesen Werken ist es nämlich oft unklar, ob und wie sie urheberrechtlich geschützt sind, da eine KI als solche keine Rechte geltend machen kann. Daher ist die Frage des Urheberrechts für Bilder, die von künstlicher Intelligenz erschaffen wurden, Gegenstand anhaltender Debatten. Obwohl es Überlegungen gibt, ob nicht der kreative „Prompt“, also der Anstoß, den der Mensch der KI gibt, schützenswert sein könnte, sollte man in der Regel davon ausgehen, dass KI-generierte Werke keinen Urheberschutz genießen.
Daraus ergeben sich Vor- und Nachteile: Der wesentliche Vorteil ist, dass man bei nicht urheberrechtlich geschützten Bildern keine Pflichten nach dem Urheberrechtsgesetz erfüllen muss. So ist eine Urhebernennung (§ 13 UrhG) nicht erforderlich, und die Bilder können bearbeitet werden (§ 23 UrhG), ohne dass dazu eine Genehmigung eingeholt werden muss. Der Nachteil hingegen ist, dass man keine exklusiven Rechte an diesen Bildern erwirbt. Dies bedeutet, dass Konkurrenten diese ebenso nutzen und bearbeiten können, da kein Urheberschutz und dementsprechend keine Lizenzierungsmöglichkeit besteht.
Rechtliche Herausforderungen
Das Urheberrecht schützt in vielen Jurisdiktionen originäre Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Dabei ist typischerweise ein menschlicher „Author“ oder „Urheber“ erforderlich, um ein schutzfähiges Werk zu schaffen. Das wirft die erste rechtliche Frage auf: Kann eine KI als Urheber anerkannt werden?
In den meisten rechtlichen Systemen lautet die Antwort heute: nein. KIs werden als Werkzeuge betrachtet, ähnlich einem Pinsel oder einer Kamera. Der rechtliche Schutz setzt menschliche Kreativität voraus, ein Aspekt, der bei KI-generierten Bildern fehlt oder zumindest nicht allein durch die KI erfolgt.
Besitz von KI-generierten Bildern
Da KIs (aktuell) nicht als urheberrechtlich schutzberechtigte Wesen anerkannt sind, fällt das Urheberrecht bzw. die Bildrechte des generierten Werkes an die Person, die die KI nutzt, um das Bild zu erstellen – könnte man annehmen. Doch es ist komplizierter.
Einige Anbieter von KI-Bildgenerierungsdiensten beanspruchen das Copyright an den generierten Werken für sich oder geben an, dass die generierten Bilder frei von Urheberrechten seien – also Public Domain. Es gibt jedoch auch Argumente dafür, dass die Datensatz-Ersteller, deren Bilder verwendet wurden, um die KI zu trainieren, möglicherweise Ansprüche stellen könnten.
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Drittrechte bei KI-generierten Bildern: Ein komplexes Feld
In der Welt der Bildrechte spielt nicht nur das Urheberrecht eine Rolle, sondern es sind auch sog. Drittrechte von Bedeutung. Diese beziehen sich auf die Persönlichkeitsrechte von abgebildeten Personen, sowie auf Marken-, Urheber- und Eigentumsrechte an Objekten wie Gebäuden oder Kunstwerken, die im Bild zu sehen sein könnten.
Der Umgang mit Drittrechten in der KI-Bildgenerierung
KI-generierte Bilder werfen bezüglich der Drittrechte spezielle Fragen auf, da viele KI-Systeme, wie zum Beispiel Dall-E, für das Training ihrer Algorithmen auf existierende Fotografien und Bilder zurückgreifen. Diese enthalten oft Abbildungen realer Personen oder urheberrechtlich geschützte Werke. Sollte die KI ein Bild erzeugen, das Ähnlichkeiten mit einer realen Person oder einem urheberrechtlich geschützten Werk aufweist, entsteht ein Dilemma: Als Nutzer der KI hast du möglicherweise keine Kenntnis darüber, welche realen Elemente als Inspiration dienten und kannst dementsprechend keine Einwilligung von den betroffenen Personen oder Rechteinhabern einholen. Dies steht im Gegensatz zur traditionellen Fotografie, bei der du direkt mit den abgebildeten Menschen oder Objekteignern in Kontakt treten und die erforderlichen Rechte über ein Model Release oder eine ähnliche Vereinbarung klären kannst.
Lizenzierung und Nutzungsrechte
Um die rechtliche Grauzone zu überbrücken, vergeben viele KI-Plattformen Lizenzen an die Nutzer ihrer Software. Diese Lizenzen regeln, wie die erstellten Bilder verwendet werden dürfen. Häufig sind die Lizenzen sehr großzügig und erlauben eine breite Verwendung, solange die KI-Plattform selbst nicht kommerziell angegriffen wird. Allerdings kann es Einschränkungen geben, besonders bei der Verwendung zu kommerziellen Zwecken.
Rechtliche Empfehlungen für den Einsatz von KI-generierten Bildern
Streit ist niemals gut und um diesem aus dem Weg zu gehen, würden wir bei der Verwendung von KI Bildern folgende Empfehlungen aussprechen – aber ACHTUNG: Ich bin KEIN Anwalt. Wenn du dir zu 200% sicher sein möchtest, dann sprich bitte mit einem Anwalt für Urheberrechte. Meine 3 Empfehlungen lauten wie folgt:
Erstens ist es ratsam, auf die Generierung von KI-Bildern zu verzichten, die Personen darstellen könnten. Die Risiken, dass eine solche Bildschöpfung einem realen Menschen oder einer fiktiven Figur wie einem Schauspieler oder Cartoon-Charakter versehentlich ähnelt, sind einfach zu hoch. Landschaften und abstrakte Stimmungsbilder sind hier die sicherere Wahl.
Des Weiteren sollte wegen der fehlenden Exklusivität von durch KI erzeugten Bildern dieser Bildtyp nicht für Marketingkampagnen oder ähnliche Zwecke genutzt werden, bei denen es auf die Einzigartigkeit der visuellen Elemente ankommt. Um dem Markenimage zuträglich zu sein, ist es empfehlenswerter, auf originäre Designs und Fotografien zurückzugreifen, die von menschlichen Kreativen stammen. Wir verwenden diese Bilder z.B. gerne in unserem Blog. Hier kann man ein mehr oder minder passendes Bild finden und wenn es nicht zu 100% passt, ist es nicht schlimm, solange es schön ist.
Zu guter Letzt ist es unerlässlich, sich mit den Nutzungsbedingungen der verwendeten KI-Bildgeneratoren vertraut zu machen. Diese legen fest, welche Rechte dir als Nutzer gewährt werden und wie du die Bilder verwenden darfst. Beachte dabei, dass die Nutzungsbedingungen vieler KI-Plattformen oft nicht umfassend sind und manche rechtlichen Aspekte nach wie vor ungeklärt sein können.
Quelle für diesen Artikel, und vielen Dank an die Mühe der Autoren: